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Entgasen oder Belüften?

Entgasen oder Belüften?

Welche Methode ist die bessere?

Entgasen oder Belüften?

Wird der Behälter bei einer Gasmessung aufgrund zu hoher Gaskonzentrationen aussortiert, muss er entgast werden. Hierfür muss ein sicherer Ort gewählt werden. Je nach Last, Gasart und Umgebung muss dies bei Ihnen vor Ort oder in einer konzessionierten Gasabteilung erfolgen. Bei dieser Wahl sind wir Ihnen gerne behilflich! Die beste Option ist je nach Warenfluss unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab.

Ausschlaggebend sind die Ladung, die Gasart und die Art der Beladung in einem Container, ebenso wie die Temperatur und die Windgeschwindigkeit. Diese Faktoren sind wichtig bei der Auswahl der zu verwendenden Methode. Wird ein verzollter Container abgelehnt, sind die Auswahlmöglichkeiten eingeschränkt und an Regeln gebunden.

Die Entgasung von Behältern kann grob auf zwei Arten erfolgen:

Natürliche Belüftung / Lüften

Die natürliche Belüftung erfolgt durch einfaches Öffnen der Türen eines Containers. Dies ist eine häufig verwendete Methode, in einigen Fällen sogar die beste. Viele Messexperten und Unternehmen haben einfach keine andere Wahl, wenn die Entgasung vor Ort erfolgt. Nicht jeder Stoff kann einfach vor Ort belüftet werden, dies ist nur in wenigen Fällen möglich und erlaubt.

Mechanische Belüftung / Entgasung

Durch das Anbringen einer Sekundärtür in einem offenen Container kann der Container während des Entgasens “geschlossen” bleiben. Diese Tür hat Anschlüsse, an denen mechanische Lüftungsgeräte angeschlossen werden können. Diese Lüftungsgeräte spülen den Container mit Frischluft. Dank unserer Techniken können wir Behälter auf diese Weise schnell und professionell entgasen.

Gesetze und Richtlinien

Die Regeln zur Entgasung von Containern sind unklar, es gibt viele Widersprüche. Wir versuchen nicht, diese Regeln zu erklären, das ist Maßarbeit und wir besprechen das gerne persönlich. Unser Gasraum erfüllt die strengsten Anforderungen, ist vollständig zugelassen und mit den besten Techniken ausgestattet. 

Wird ein zollrechtlich geschützter Container beispielsweise bei einem  Fyco (Der Zoll führt bei eingehenden Containern physische Kontrollen – kurz FYCO) durch zurückgewiesen, muss der Container „geschlossen und versiegelt“ entgast werden, um die Identität der Ware zu gewährleisten. Dies muss grundsätzlich in einem konzessionierten Gasabschnitt mit Zolllager erfolgen. Die verwendeten Türen müssen eine Zollzulassung haben. Wir entwickeln diese Türen selbst!