container-freimessung an vielen Binnenhäfen

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Was ist zu beachten

Vorschriften und Kontrolle

Vorschriften und Kontrolle von begasten Containern

Einleitung: Nach den internationalen Vorschriften der IMO, z. B. „Empfehlungen zur sicheren Verwendung von Pestiziden auf Schiffen“, müssen begaste Container und Schiffsladungen mit Angaben zum Begasungstermin und zum verwendeten Begasungsgas gekennzeichnet werden. Weiterhin sind entsprechende Bescheinigungen erforderlich und diese Aufzeichnungen sind unaufgefordert an die Hafengesundheitsbehörden weiterzuleiten.

Hintergrund und Ziele:

Laut IMO (DSC/Circ.8.24.7.2001) hat eine kürzliche Inspektion von Containern, die in Häfen entladen wurden, gezeigt, dass einige unter Begasung standen, aber nicht als solche deklariert wurden, und in einigen Fällen kommen diese belüfteten Container mit „Entgasungszertifikaten“ an, aus denen hervorgeht, dass Begasungsmittel vorhanden sind entfernt worden, aber beim Öffnen noch eine hohe Begasungsmittelkonzentration enthalten. Ähnliche Berichte gibt es aus den Niederlanden, wo 21 % der begasten Container fehlende oder falsche Deklarationen aufwiesen und messbare Mengen giftiger Gase enthielten. In England wurden 6 % als angeblich falsch bezeichnet. Es liegen Berichte über eine Reihe anderer Vorfälle vor, bei denen Container unter Begasung in englischen Häfen ankamen, ohne Begleitdokumente auf dem Schiff oder im Löschhafen hinsichtlich der Art der Ladung.

In einem Fall wurden mehrere Personen nach Exposition gegenüber Phosphingas ins Krankenhaus eingeliefert, weil die Begasungsmitteltabletten noch nicht vollständig zersetzt waren, bevor das Schiff im Zielhafen ankam. In Bayern, Deutschland, ereignete sich kürzlich ein schwerer Unfall durch einen nicht deklarierten begasten Container (siehe Pressemitteilung). Unsere Stichprobe: Ein großes Containerschiff im Hamburger Hafen, wo 27 Container der Fracht begast, mit 27 nicht/unvollständigen/falschen Deklarationen gefunden wurden. Diese Beispiele zeigen, dass häufig fehlende/falsche Kennzeichnungen vorkommen.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen: 

Die Abfertigung von im Transit begasten Containern in Häfen ist für den Kapitän und die Reederei kompliziert und zeitaufwändig. Der oben erwähnte Unfall und auch die Ergebnisse unserer Stichprobenprüfung beweisen ebenso wie die Erfahrungen in den Niederlanden und in England, dass falsche Deklarationen von begasten Containern an der Tagesordnung sind. Damit einher geht eine erhebliche Gefahr für Schiffsbesatzungen, Hafenarbeiter und Endverbraucher. Strengere Kontrollen, einschließlich Gasanalysen, sind ebenso erforderlich wie eine systematische Untersuchung. Als ersten Schritt in diese Richtung haben wir die Frage „Sind begaste Container an Bord?“ in Form der von uns geforderten maritimen Gesundheitserklärung aufgenommen.

Der Zoll führt bei eingehenden Containern physische Kontrollen (kurz FYCO) durch. Auf diese Weise wird die Ladung tatsächlich auf Konformität mit Ihrer Deklaration geprüft. Dazu muss der Container geöffnet und betreten werden. Die einzuführende (oder durchzuführende) Ware wird einer Kontrolle durch einen Kontrollbeamten unterzogen. In einigen Fällen werden Proben genommen.

Freigabe

Um dies sicher tun zu können, verlangt der Zoll für jeden zu kontrollierenden Container eine Gasfreiheitserklärung. Für diese Gasfreiheitserklärung gelten besondere Anforderungen:

  • die Messung muss von einem zertifizierten Gasmessexperten durchgeführt werden;
  • das Messprotokoll darf nicht älter als zwei Stunden sein;
  • der Behälter darf nach der Messung nicht transportiert werden;
  • An allen vom Zoll bestimmten Stoffen sind Messungen vorzunehmen.

D-Begasung

Durch die Verwendung unseres D-Begasungskonzepts können alle Ihre für Phyco ausgewählten Behälter schnell und effizient entgast werden. Unsere Techniken sind vom Zoll zertifiziert und erfüllen alle Anforderungen. Wir dürfen jeden Container und jede Konzentration  im Nürnberger Hafen entgasen. Ob die Rückweisung durch ein Produktions- oder Kontrollgas verursacht wurde, spielt für uns keine Rolle, wir können alles.

Entgasung

Nachdem Sie Ihren Container gasfrei erklärt haben, kann der Fyco sofort starten. Erscheint der Behälter nicht gasfrei, muss er entgast werden. An die Entgasung von Zollwaren werden besondere Anforderungen gestellt, nämlich:

  • die Entgasung muss mit einer zollzertifizierten Doppeltür erfolgen;
  • die Entgasung muss in einer zollamtlich zugelassenen Gasstelle erfolgen. 

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